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Artikel aus Mobile Times 21
Die österreichische Diskussion um ein Verbot des Telephonierens mit dem Handy im Auto ist für MOBILE TIMES Anlaß, den Markt für Freisprechanlagen einmal genauer anzusehen.
Wer viel im Fahrzeug unterwegs ist, schätzt den Vorteil einer Freisprechanlage: man ist einfach entspannter beim Telephonieren und nicht so stark vom Verkehr abgelenkt und fährt sicherer als wenn man in der einen Hand das Handy und in der anderen womöglich eine Tüte Eis hat.
Grundsätzlich unterscheiden wir drei Arten von Freisprechanlagen:
Dabei handelt es sich im Normalfall um eine Kombination von Mikrophon, Ohrhörer, Kabel und Stecker. Zum Betrieb ist kein weiterer Zusatz erforderlich. Vorteile: praktisch überall einsetzbar, unabhängig von einer Stromversorgung, leicht, platzsparend und preiswert. Nachteile: der Knopf im Ohr ist nicht jedermanns Sache, Mitreisende können im Bedarfsfall nicht mithören, Radiostummschaltung muß händisch erfolgen, Außenantenne meist nicht anschließbar.
Geradezu klassisch ist die Kombination eines Steckers für den Zigarettenanzünder mit einem Lautsprecher und einem Mikrophon. In der Ausführung unterscheiden sich die einzelnen Geräte aber gravierend - deshalb bilden sie auch den Gegenstand unseres Vergleichstests ab Seite 22. Vorteile: bei Fahrzeugwechsel ohne Probleme mitzunehmen, keine Veränderungen am Fahrzeugkörper, Gesprächsqualität, Mithörmöglichkeit, preiswert. Nachteile: Radiostummschaltung muß meist händisch erfolgen, Außenantenne meist nicht anschließbar.
Fix eingebaut, meist vom Hersteller des Handys geliefert. Vorteile. Ideal auf das Handy abgestimmt, Außenantenne und dadurch bessere Empfangsqualität, Gesprächsqualität, Mithörmöglichkeit, automatische Rufannahme, Radiostummschaltung, allenfalls auch Benutzung der Lautsprecher des Autoradios. Nachteile: fix mit dem Fahrzeug verbunden, Änderungen schwierig (Bohrlöcher), bei Gerätewechsel muß Anlage erneuert werden, bei Fahrzeugwechsel kaum mitzunehmen.
Bei unseren Versuchen mit festen Systemen hat sich gezeigt, daß das Hauptproblem weniger beim Lautsprecher im Fahrzeug, sondern viel mehr beim Mikrophon liegt. Wird dieses zu stabil mit dem Wagenkasten verbunden, dann übertragen sich natürlich die Vibrationen auf das Mikrophon und werden zur Gegenstelle als Geräusche übertragen, die teilweise so stark sein können, daß man am anderen Ende praktisch nichts mehr versteht.
Im Fahrzeug selbst bewährt sich daher ein sehr weich gelagertes Mikrophon. Optimal sind die in letzter Zeit etwas in Vergessenheit geratenen Schwanenhälse, die noch dazu die exakte Positionierung des Mikrophons ermöglichen. Der lange flexible Halter dämpft die Eigengeräusche des Fahrzeuges ausreichend.
Wenn es die einzubauende Anlage erlaubt, sollte man die Lautsprecher des Autoradios mitverwenden, denn die Tonqualität dieser Lautsprecher ist schon aufgrund ihres Einbaues - an dafür vom Autokonstrukteur vorgesehenen Plätzen - wesentlich besser, als es die meist irgendwo im Fußraum untergebrachten Extra-Lautsprecher für die Freisprecheinrichtung je sein können.
Eine interssante Alternative, die wir mangels Testgerät noch nicht wirklich beurteilen konnten, wäre ein Handy mit "eingebauter Freisprecheinrichtung", wie es etwa AEG anbietet: die Lautstärke des im Gerät eingebauten Lautsprechers soll ebenso ausreichen, wie die Empfindlichkeit des internen Mikrophons.
Wer viel im Auto telephoniert. fährt wohl am besten mit einem eigenen Autotelephon, das via Xtra-Card (A1) oder twin. card. (max.) über die gleiche Nummer erreichbar ist wie das Handy. Allenfalls kann man auch statt diese Dualkartensysteme einzusetzen einen zweiten Vertrag abschließen und sein Handy zum Autotelephon umleiten. Diese Umleitung ist hierzulande im gleichen Netz kostenlos.
fak
Die heimische Anlaßgesetzgebungsmaschine läuft, was Handys im Auto betrifft, wieder einmal auf Hochtouren. Statt eines Erlasses, daß Polizei und Gendarmerie in einer Schwerpunktaktion die Einhaltung der Vorschrift, daß beide Hände am Lenkrad zu sein haben (außer es ist zum Betrieb des Fahrzeuges nötig) strenger zu kontrollieren - einen solchen Erlaß könnte der zuständige Minister in wenigen Minuten produzieren - wird monatelang über ein neues Gesetz debattiert, das etwas Verbotenes noch einmal verbietet. Das hat eventuell den Vorteil, daß man jemanden zweimal bestrafen kann: einmal nach dem Kraftfahrgesetz bzw. nach der Straßenverkehrsordnung und noch einmal nach dem "Handy-Verbots-Gesetz".
![]() Text © 1998 by Mobile Times; HTML © 2001-2003 by Mobile Times |
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